Telemedizin und Datenschutz: Was niedergelassene Ärzte beachten müssen
Telemedizin ist längst kein Nischenthema mehr — Berliner Arztpraxen nutzen Videosprechstunden, digitale Anamnese-Tools und Fernmonitoring routinemäßig. Doch mit der digitalen Medizin kommen auch neue datenschutzrechtliche Herausforderungen. Die ärztliche Schweigepflicht und die DSGVO-Pflichten gelten digital ebenso wie in der analogen Sprechstunde — manchmal sind sie sogar strenger.
Datenschutzrechtliche Besonderheiten der Telemedizin
In der Telemedizin werden Gesundheitsdaten nicht nur verarbeitet, sondern auch digital übertragen — und das schafft neue Risiken. Berliner Ärzte müssen folgende Punkte besonders im Blick behalten:
- Verschlüsselung aller Übertragungen: Jede digitale Übermittlung von Gesundheitsdaten muss verschlüsselt erfolgen. E-Mail ohne Verschlüsselung ist genauso verboten wie ungesicherte Chat-Apps.
- Serverstandort beachten: Telemedizin-Plattformen müssen Daten auf Servern in der EU verarbeiten. Viele internationale Telemedizin-Apps (US-amerikanische Startups) erfüllen diese Anforderung nicht.
- Authentifizierung des Patienten: Im digitalen Raum müssen Sie sicherstellen, dass die Person am anderen Ende tatsächlich der Patient ist, der er vorgibt zu sein. Identitätsprüfung vor der Videosprechstunde ist Pflicht.
- Schweigepflicht digital wahren: Auch ein kurzes Tipp-Tipp auf dem Smartphone in der U-Bahn ist eine potenzielle Verletzung der Schweigepflicht, wenn dabei Patientendaten eingegeben werden. Arzte müssen über Telemedizin auch außerhalb der Praxis sicher und vertraulich kommunizieren.
Praktische Maßnahmen für datenschutzkonforme Telemedizin
- Nur zugelassene Plattformen nutzen: Für abrechnungsfähige Videosprechstunden nur KBV-zertifizierte Anbieter verwenden. Für andere telemedizinische Dienste einen AVV prüfen und abschließen.
- Patienteneinwilligung digital einholen: Vor der ersten Telemedizin-Sitzung muss der Patient informiert werden und einwilligen — idealerweise über ein digitales Formular, das der Patient aus der Praxissoftware oder per E-Mail erhält.
- Sichere Endgeräte: Ärzte dürfen für Telemedizin nur Geräte nutzen, die verschlüsselt sind, mit einem Passwort gesichert sind und aktuelle Sicherheits-Updates haben.
- Getrennte Arbeitsumgebung: Keine private Nutzung von Geräten, auf denen Patientendaten verarbeitet werden — oder umgekehrt.
- Fernmonitoring mit Bedacht: Wenn Patienten Vitaldaten per App übermitteln, müssen die Anforderungen an den Datenschutz besonders sorgfältig erfüllt sein. Wo werden die Daten gespeichert? Wie lange? Wer hat Zugriff?
Telemedizin ist eine Chance für Berliner Arztpraxen, die Patientenversorgung zu verbessern und gleichzeitig effizienter zu arbeiten. Der Schlüssel liegt in der richtigen technischen und rechtlichen Basis. Wir unterstützen Sie dabei, diese Basis zu schaffen.
Haben Sie Fragen zu IT oder Datenschutz in Ihrer Praxis? Nehmen Sie Kontakt auf — wir beraten Berliner Arztpraxen kostenlos und unverbindlich.