Videosprechstunde und DSGVO: Was für Arztpraxen in Berlin erlaubt ist

Die Videosprechstunde hat sich in Berliner Arztpraxen etabliert — Patienten schätzen die Flexibilität, Ärzte können Folgekonsultationen effizienter gestalten. Doch datenschutzrechtlich ist die Videosprechstunde eine der anspruchsvollsten Anwendungen in der Praxis. Nicht jedes Videokonferenz-Tool ist erlaubt, und die technischen Anforderungen sind hoch.

Welche Anforderungen gelten für Videosprechstunden?

Die KBV hat gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband Anforderungen für Videosprechstunden im Rahmen der Kassenärztlichen Versorgung festgelegt. Die Kernpunkte:

  • Zertifizierte Anbieter nur: Nur Videodienstanbieter, die von der KBV zugelassen sind, dürfen für abrechnungsfähige Videosprechstunden genutzt werden. Die aktuelle Liste der zugelassenen Anbieter steht auf der KBV-Website.
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Alle Video- und Audiodaten müssen verschlüsselt übertragen werden. Weder der Anbieter noch Dritte dürfen mithören oder mitschauen können.
  • Keine Speicherung: Videogespräche dürfen grundsätzlich nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden — auch nicht auf Servern des Anbieters.
  • EU-Server Pflicht: Videokonferenz-Daten müssen auf Servern innerhalb der EU verarbeitet und gespeichert werden. Zoom, Teams (Microsoft 365) und Google Meet übertragen Daten in die USA — für Patientengespräche sind sie damit nicht zugelassen.
  • Patienteneinwilligung: Patienten müssen vor der Videosprechstunde über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden und einwilligen.

Erlaubte Tools und praktische Umsetzung

Derzeit sind von der KBV unter anderem folgende Anbieter zugelassen: Doxy.me, avi.health, Samedi, Visio.health und einige weitere. Alle zugelassenen Anbieter müssen Datenschutzanforderungen erfüllen und einen AVV anbieten.

Für die Praxis empfehlen wir:

  • Richten Sie einen festen Ablauf für Videosprechstunden ein: Termin per Praxissoftware oder Telefon, Zugangsdaten per KIM oder sicherer Nachricht, Einwilligung digital vor dem Gespräch.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem gewählten Tool — insbesondere wie Patienten eingeloaded werden und wie technische Probleme gelöst werden.
  • Führen Sie Videosprechstunden in einem abgetrennten Raum durch, wo Gespräche nicht von Dritten mitgehört werden können.
  • Dokumentieren Sie in der Patientenakte, dass ein Videokontakt stattgefunden hat (ohne Inhalt aufzuzeichnen).

Wichtig: Verwenden Sie niemals Zoom, WhatsApp, FaceTime oder andere nicht zugelassene Dienste für Patientengespräche. Die datenschutzrechtlichen Risiken sind enorm, und die Abrechnung über die KV ist damit nicht möglich.

Haben Sie Fragen zu IT oder Datenschutz in Ihrer Praxis? Nehmen Sie Kontakt auf — wir beraten Berliner Arztpraxen kostenlos und unverbindlich.

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