TI-Pauschale 2026: Was wird noch finanziert, was müssen Praxen selbst zahlen?
Die Telematikinfrastruktur kostet Geld — und nicht alles davon wird von der Kassenzärztlichen Vereinigung erstattet. Für Berliner Arztpraxen ist es wichtig zu wissen, welche TI-Kosten 2026 noch über die offizielle TI-Pauschale abgedeckt sind und welche Ausgaben Sie selbst tragen müssen. Dieses Wissen hilft bei der Budgetplanung und vermeidet böse Überraschungen.
Was die TI-Pauschale 2026 noch abdeckt
Die TI-Finanzierung wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Für 2026 gilt im Wesentlichen folgendes Erstattungsmodell über die KV Berlin:
- Betriebskostenpauschale Konnektor: Laufende Kosten für den TI-Konnektor werden über eine monatliche Betriebspauschale anteilig erstattet. Die genaue Höhe richtet sich nach Praxisgröße und angeschlossenen Geräten.
- Konnektor-Austausch: Bei Ablauf der Konnektor-Laufzeit werden Austauschkosten bis zu einer definierten Höchstgrenze erstattet. Achtung: Der Antrag muss vor dem Austausch gestellt werden.
- Zusätzliche stationäre Kartenleser: Kartenlesegeräte für weitere Arbeitsplätze werden einmalig bezuschusst.
- ePA-Modul: Die Erstausstattung mit dem ePA-Modul in der Praxissoftware wurde zum Start bezuschusst. Laufende Update-Kosten tragen in der Regel die Praxen selbst.
Was Berliner Praxen 2026 selbst zahlen müssen
Nicht alles, was mit der TI zusammenhängt, wird erstattet. Diese Kosten tragen Arztpraxen eigenständig:
- Installation und Einrichtung: Die Kosten für die fachgerechte Installation von Konnektor, Kartenlesegeräten und Netzwerkanpassungen übernimmt die Praxis selbst. Diese können je nach Praxisgröße zwischen 200 und 800 € liegen.
- KIM-Monat: Die laufenden KIM-Kosten (5–15 €/Monat) werden nicht mehr vollständig erstattet.
- Praxissoftware-Updates: Laufende Lizenz- und Update-Kosten für die PVS sind in der Regel Eigenkosten der Praxis.
- Wartung und Support: IT-Wartungsverträge sind nicht Bestandteil der TI-Pauschale.
- Netzwerkinfrastruktur: Router, Switches, Netzwerkkabel und WLAN-Ausrüstung werden nicht erstattet.
Tipp: Halten Sie alle Rechnungen für TI-bezogene Ausgaben sorgfältig fest. Viele Kosten können steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Lassen Sie sich von uns bei der optimalen Planung Ihres TI-Budgets unterstützen — damit Sie keine Erstattungsmöglichkeiten verpassen und gleichzeitig realistisch planen.
Haben Sie Fragen zu IT oder Datenschutz in Ihrer Praxis? Nehmen Sie Kontakt auf — wir beraten Berliner Arztpraxen kostenlos und unverbindlich.