Praxissoftware und DSGVO: Worauf Sie bei der Auswahl achten müssen

Die Wahl der richtigen Praxisverwaltungssoftware (PVS) ist eine der wichtigsten IT-Entscheidungen, die eine Berliner Arztpraxis treffen kann. Neben Funktionsumfang und Benutzerfreundlichkeit spielen DSGVO-Konformität und Datensicherheit eine entscheidende Rolle — schließlich verarbeitet die PVS die sensibelsten Daten, die Ihre Praxis besitzt.

DSGVO-Anforderungen an Praxissoftware

Eine DSGVO-konforme Praxissoftware muss technisch und organisatorisch mehrere Anforderungen erfüllen:

  • Verschlüsselung: Patientendaten müssen sowohl bei der Speicherung als auch bei der Übertragung verschlüsselt sein. Mindeststandard: AES-256 für gespeicherte Daten, TLS 1.2 oder höher für die Übertragung.
  • Zugriffssteuerung: Die Software muss individuelle Benutzerkonten mit differenzierten Berechtigungen ermöglichen. Arzthelferinnen dürfen nicht auf alle Datensätze zugreifen, die Ärzte sehen.
  • Auditprotokoll: Jeder Datenzugriff muss protokolliert werden. Wer hat wann welche Patientenakte geöffnet? Dieses Protokoll ist bei einer Datenschutzprüfung unbedingt vorzulegen.
  • Datensicherung: Die Software muss automatische Backups ermöglichen. Idealerweise werden Backups verschlüsselt und an einem physisch getrennten Ort gespeichert.
  • Löschkonzept: Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen müssen Patientendaten sicher gelöscht werden können. Die Software muss das technisch unterstützen.
  • Serverstandort: Cloudbasierte PVS müssen Daten ausschließlich auf Servern in der EU verarbeiten. Serverstandorte in den USA oder in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau sind für Patientendaten nicht zulässig.

Was beim PVS-Wechsel zu beachten ist

Ein Wechsel der Praxissoftware ist ein datenschutzrechtlich kritischer Vorgang. Die alten Patientendaten müssen korrekt migriert und beim alten Anbieter sicher gelöscht werden. Wichtige Punkte:

  • Datenexport sicherstellen: Klären Sie vor dem Wechsel, in welchem Format Sie Ihre Daten exportieren können. Der alte Anbieter ist verpflichtet, Ihnen Ihre Daten herauszugeben.
  • Löschbestätigung anfordern: Nach der Migration müssen Sie vom alten Anbieter eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass alle Daten gelöscht wurden.
  • AVV mit neuem Anbieter: Schließen Sie noch vor der Inbetriebnahme einen AVV mit dem neuen PVS-Anbieter ab.
  • Mitarbeiterschulung: Ein PVS-Wechsel erfordert eine umfassende Schulung aller Mitarbeiter — sowohl technisch als auch datenschutzrechtlich.

Lassen Sie sich bei der PVS-Auswahl nicht allein von Marketingversprechen leiten. Fragen Sie konkret nach den Serverstandorten, Zertifizierungen (ISO 27001, KBV-Zulassung) und AVV-Bedingungen. Ein unabhängiger IT-Berater kann Ihnen helfen, die richtige Entscheidung für Ihre Praxis zu treffen.

Haben Sie Fragen zu IT oder Datenschutz in Ihrer Praxis? Nehmen Sie Kontakt auf — wir beraten Berliner Arztpraxen kostenlos und unverbindlich.

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