Arztbewertungsportale und DSGVO: Was Sie löschen lassen können

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Redaktionell verantwortlich: Manthey EDV-Beratung.

Online-Bewertungen auf Jameda, Google Maps oder Doctolib können den Ruf einer Berliner Arztpraxis erheblich beeinflussen. Während viele Bewertungen fair und nützlich sind, gibt es auch falsche, beleidigende oder datenschutzwidrige Einträge. Was müssen Berliner Ärzte hinnehmen — und was können sie löschen lassen?

Was das Recht sagt: Meinungsfreiheit vs. Perso könlichkeitsrecht

Patientenbewertungen sind durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) grundsätzlich geschützt. Ärzte müssen negative Bewertungen grundsätzlich hinnehmen — auch wenn sie sich ungerecht fühlen. Es gibt jedoch klare Grenzen:

  • Löschbar: Unwahre Tatsachenbehauptungen. Behauptet eine Bewertung, der Arzt habe etwas getan oder gesagt, was nicht stimmt (z.B. „Der Arzt hat mir gesagt, ich sei unheilbar krank“ — wenn das nie gesagt wurde), ist das eine unwahre Tatsachenbehauptung, die gelöscht werden muss.
  • Löschbar: Beleidigungen und Schmähkritik. Reine Beschimpfungen ohne sachlichen Bezug („dieser Arzt ist ein Betrüger“) sind keine geschützte Meinungsäußerung.
  • Löschbar: Bewertungen ohne tatsächlichen Patientenkontakt. Wenn jemand bewertet, der nie in der Praxis war (z.B. Konkurrenz-Account), ist das Löschung möglich — aber schwer nachzuweisen.
  • Nicht löschbar: Meinungen und subjektive Eindrücke. „Die Wartezeit war zu lang“ oder „Ich habe mich nicht gut aufgeklärt gefühlt“ sind Meinungen, die geschützt sind — selbst wenn der Arzt anderer Ansicht ist.

DSGVO und Bewertungsportale: Ihre Rechte als Arzt

  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Personenbezogene Daten über Sie als Arzt können unter bestimmten Bedingungen nach DSGVO gelöscht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch entschieden, dass Bewertungsportale wie Jameda das Profil eines Arztes grundsätzlich führen dürfen, auch gegen seinen Willen (BVerfG 2019).
  • Recht auf Berichtigung: Sind in Ihrem Profil fehlerhafte Daten enthalten (falsche Fachrichtung, falsche Adresse), können Sie Berichtigung verlangen.
  • Gegendarstellung: Auf Jameda und Google können Ärzte öffentlich auf Bewertungen antworten — professionell und sachlich. Das ist oft effektiver als eine Löschungsanfrage.

Praxistipp: Reagieren Sie auf negative Bewertungen immer professionell und kurz. Nie Patientendaten in öffentlichen Antworten preisgeben — das ist ein schwerer Datenschutzverstoß. Löschungsanfägen an das Portal richten, offensichtliche Rechtsverletzungen abmahnen lassen (Anwaltskosten beachten) und gezielt um echte Bewertungen von zufriedenen Patienten bitten.

Haben Sie Fragen zu IT oder Datenschutz in Ihrer Praxis? Nehmen Sie Kontakt auf — wir beraten Berliner Arztpraxen kostenlos und unverbindlich.

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