ePA-Einführung: Was sich für Arztpraxen in der Praxis ändert
Seit dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) — sofern sie nicht aktiv widersprechen. Für Berliner Arztpraxen ist die ePA keine ferne Zukunft mehr, sondern gelebter Praxisalltag. Wer jetzt noch nicht vorbereitet ist, braucht schnell Klarheit über die konkreten Anforderungen.
Was die ePA im Praxisalltag bedeutet
Die ePA verändert mehrere Arbeitsabläufe in Ihrer Praxis grundlegend. Das Müssen ist klar geregelt: Ärzte sind verpflichtet, bestimmte Dokumente in die ePA einzustellen. Dazu gehören insbesondere:
- Medikationsplan: Der aktuelle Medikationsplan muss in die ePA übertragen werden, sofern ein Patient dauerhaft mindestens drei Medikamente einnimmt.
- Arztbriefe und Entlassbriefe: Beim Überweisen oder nach Krankenhausaufenthalten müssen entsprechende Dokumente in die ePA eingespielt werden.
- Befunde und Laborergebnisse: Auf Wunsch des Patienten können – und sollen – relevante Befunde digital hinterlegt werden.
Technisch setzt das eine aktuelle, zertifizierte Praxissoftware voraus, die das ePA-Modul vollständig unterstützt. Die großen Anbieter (Medistar, Turbomed, Dampsoft, Tomedo, x.concept) haben entsprechende Updates bereitgestellt — wichtig ist, dass die aktuellste Version installiert ist.
Patienten steuern über die App ihrer Krankenversicherung oder die Gematik-App, wer welche Daten sehen darf. Als Arzt können Sie Zugriff auf die für Sie freigegebenen Inhalte erhalten — das verbessert die Behandlungsqualität erheblich, da Sie Vorbefunde und Medikationen aus anderen Praxen einsehen können.
Datenschutz und ePA: Was Berliner Ärzte beachten müssen
Die ePA erzeugt neue datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten. Wichtige Punkte:
- Zugriffsprotokollierung: Jeder Zugriff auf die ePA wird protokolliert. Patienten können jederzeit einsehen, wer ihre Akte abgerufen hat. Stellen Sie sicher, dass nur autorisierte Mitarbeiter auf die ePA zugreifen.
- Datensparsamkeit: Stellen Sie nur wirklich relevante Dokumente in die ePA ein. Überkommunikation kann Datenschutzprobleme verursachen.
- Opt-out respektieren: Hat ein Patient der ePA widersprochen, darf keine Akte angelegt oder befüllt werden. Ihr Praxissoftware-System muss diesen Status korrekt anzeigen und verwalten.
- Schulung des Teams: Alle Mitarbeiter, die mit der ePA arbeiten, müssen im Umgang geschult sein — technisch und datenschutzrechtlich.
Die ePA ist auch eine Chance: Behandlungen können durch einen vollständigeren Informationsstand verbessert werden. Patienten schätzen die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten selbst zu verwalten. Berliner Arztpraxen, die die ePA aktiv und korrekt nutzen, positionieren sich als moderne, patientenorientierte Einrichtungen.
Haben Sie Fragen zu IT oder Datenschutz in Ihrer Praxis? Nehmen Sie Kontakt auf — wir beraten Berliner Arztpraxen kostenlos und unverbindlich.