TI-Fristen & eHealth-Pflichten für Arztpraxen | Praxisbetreuung Berlin
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TI-Fristen & eHealth-Pflichten für Arztpraxen
ePA, eRezept, KIM, Videosprechstunde, Konnektor-Tausch — welche Pflichten gelten wann? Diese Übersicht zeigt, was Ihre Praxis wann umgesetzt haben muss.
📅 Letztes Update: Februar 2026⚠️ Kein Rechtsanspruch — aktuelle Infos immer bei KBV und gematik prüfen
Pflicht / Sanktionen möglich
In Umsetzung / Stufenweise
Empfohlen / Freiwillig
Information / Geplant
PFLICHT seit Jan. 2024
💎 eRezept (elektronisches Rezept)
Was: Alle GKV-Rezepte müssen als eRezept ausgestellt werden. Papier-Rezepte (rosa Schein) sind nicht mehr zulassig. Sanktion: Honorareinbehalte möglich bei Nichtumsetzung. Was Ihre Praxis braucht: Aktuelles PVS mit eRezept-Unterstützung, funktionierender TI-Konnektor, eHBA (elektronischer Heilberufsausweis).
Was: Ab Januar 2025 erhalten alle GKV-Versicherten automatisch eine ePA (Opt-Out-Modell). Praxen müssen Befunde und Dokumente eintragen können. Aktuelle Phase: ePA 3.0 wird stufenweise ausgerollt. Manche Praxen noch in Übergangsphase. Was Ihre Praxis braucht: PVS-Update, eHBA, TI-Konnektor Version gemäß gematik-Anforderungen.
Was: Sicherer Nachrichtenaustausch mit anderen Leistungserbringern (Krankenhaeuser, Labore, andere Praxen). Pflichtig für GKV-Zulassung. Nutzen: Arztbriefe, Befunde, Überweisungen — sicher und direkt in die TI. Was Ihre Praxis braucht: KIM-Modul im PVS, KIM-Adresse, eHBA.
Was: Sicherer Messaging-Dienst innerhalb der TI — Ersatz für unsichere Messenger für die medizinische Kommunikation. Status: Pilotphase abgeschlossen, stufenweise Einfuehrung lauft. Pflicht noch nicht verbindlich festgelegt.
PFLICHT bei Zulassungsablauf
🔌 TI-Konnektor Austausch
Was: Konnektoren haben eine begrenzte Betriebsgenehmigung (typisch 5 Jahre). Nach Ablauf: Pflicht zum Austausch gegen einen neuen Konnektor oder Update-Paket. Achtung: Nicht alle Hersteller bieten Update-Pakete an. Fristversaeumnis gefährdet GKV-Zulassung. Hersteller: Secunet, kompuGroup Medical (KGS), T-Systems, RISE. Zulassung individuell prufen.
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EMPFOHLEN
📽 Videosprechstunde
Was: Nicht mehr Pflicht, aber abrechenbar und bei Patienten sehr beliebt. Deutlicher Wettbewerbsvorteil. Anforderungen: Zugelassener Anbieter (z.B. Clickdoc, Samedi, Doctolib), stabile Internetverbindung, Datenschutz-konformes Setup.
PFLICHT (Dauernd)
🔒 DSGVO & Datenschutz (Art. 9 DSGVO)
Was: Patientendaten sind besonders schutzwuerdige Daten (Art. 9 DSGVO). Arztpraxen brauchen: Datenschutzkonzept, TOM-Dokumentation, AVV mit IT-Dienstleistern, Datenschutzbeauftragten (ab 20 Personen mit Datenzugriff). Sanktionen: Bussgeld bis 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes.
Hinweis: Diese Übersicht basiert auf dem Stand Februar 2026 und dient der allgemeinen Orientierung. Verbindliche und aktuelle Informationen erhalten Sie bei der KBV (kbv.de), gematik (gematik.de) und Ihrer Kassenarztlichen Vereinigung Berlin (kvberlin.de).
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